Information für Hauseigentümer
Wer ist betroffen?
Die Regelungen gelten für Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwasserwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.
Das bedeutet, dass sämtliche Hauseigentümer:
- deren Warmwasseranlagen mehr als 400 Liter fassen
- und/oder bei denen sich zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle 3 oder mehr Liter Inhalt befinden.
In der Regel sind Mehrfamilienhäuser ab ungefähr 3 Wohnungen davon betroffen.
Pflichten
Der Eigentümer ist verpflichtet alle 3 Jahre eine Untersuchung der Warmwasserversorgung auf Legionellen durch ein akkreditiertes Labor gemäss DIN EN ISO 19458 durchzuführen.
Zur sicheren Entnahme der Wasserproben ist die Installation von Probenahmehähne vorgeschrieben. Auf Wunsch vermitteln wir hier gerne einen unserer zuverlässigen Partner-Installateure.